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HRK Event verbindet kreative Veranstaltungsplanung mit professioneller Veranstaltungstechnik. Ob eigene Events, Firmenveranstaltungen, Vereinsfeste oder Stadtfeste: Wir begleiten Projekte von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Durchführung.
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
HRK Event
Inhaber: Florian Linke
Ferdinand-Stoffel-Str. 12
78345 Moos, DeutschlandKontakt
Telefon: +49 172 70418902
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hrkevent.de
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE3634270675
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Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Florian Linke
Ferdinand-Stoffel-Str. 12
78345 Moos
Deutschland
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Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß den gesetzlichen Vorschriften für eigene Inhalte auf diesen Seiten verantwortlich.
Wir sind jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
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Haftung für Links
Unser Angebot kann Links zu externen Websites Dritter enthalten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben.
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Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen werden derartige Links umgehend entfernt.
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Urheberrecht
Die durch HRK Event erstellten Inhalte, Fotografien, Videos, Grafiken, Texte und Werke auf dieser Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HRK Event bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.
Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit Inhalte auf dieser Website nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet und entsprechend gekennzeichnet.
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Bildnachweise
Soweit auf der Website verwendete Bilder, Grafiken oder Medien nicht von HRK Event selbst erstellt wurden, werden die jeweiligen Urheber und Lizenzgeber entsprechend den Lizenzbedingungen genannt.
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Social Media
Dieses Impressum gilt ebenfalls für die Social-Media-Präsenzen von HRK Event, insbesondere auf:
• Facebook
• Instagram
• TikTok
• YouTube
• LinkedIn
soweit diese durch HRK Event betrieben werden.

Datenschutzerklärung
HRK Event – Florian Linke
Ferdinand-Stoffel-Str. 12
78345 Moos
Deutschland
Telefon: +49 172 70418902
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Webseite: www.hrkevent.de
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Stand: 2026
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1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
HRK Event – Florian Linke
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2. Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der:
• Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
• Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
• Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG)
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
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3. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten insbesondere zu folgenden Zwecken:
• Bearbeitung von Anfragen
• Angebotserstellung
• Vertragsdurchführung
• Vermietung von Veranstaltungstechnik
• Vermietung von Veranstaltungszelten
• Durchführung von Veranstaltungen
• Ticketverkauf
• Kundenverwaltung
• Rechnungsstellung
• Zahlungsabwicklung
• Erfüllung gesetzlicher Pflichten
• Marketing und Eigenwerbung
• Referenzdarstellung
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4. Erhebung personenbezogener Daten
Wir erheben insbesondere folgende Daten:
Stammdaten
• Name
• Vorname
• Firmenname
• Ansprechpartner
• Anschrift
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
Vertragsdaten
• Angebotsdaten
• Auftragsdaten
• Rechnungsdaten
• Zahlungsinformationen
Veranstaltungsdaten
• Veranstaltungsort
• Veranstaltungsdatum
• Teilnehmerangaben
• technische Anforderungen
Kommunikationsdaten
• E-Mail-Verkehr
• Telefonnotizen
• Kontaktformulare
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5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 DSGVO.
Insbesondere:
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
Einwilligung der betroffenen Person.
Beispielsweise:
• Newsletter
• Fotoveröffentlichungen im Einzelfall
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Vertragserfüllung oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.
Beispielsweise:
• Angebotserstellung
• Ticketverkauf
• Vermietungen
• Eventdurchführung
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Beispielsweise:
• steuerliche Aufbewahrungspflichten
• handelsrechtliche Pflichten
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Berechtigte Interessen.
Beispielsweise:
• Geltendmachung rechtlicher Ansprüche
• IT-Sicherheit
• Direktwerbung
• Referenzdarstellung
• Veranstaltungsdokumentation
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6. Kontaktaufnahme
Bei einer Kontaktaufnahme per:
• Telefon
• E-Mail
• Kontaktformular
• Social Media
werden die übermittelten Daten zur Bearbeitung der Anfrage verarbeitet.
Die Daten werden gelöscht, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen und der Zweck der Verarbeitung entfällt.
________________________________________
7. Vertragsabwicklung
Zur Durchführung unserer Leistungen verarbeiten wir die jeweils erforderlichen personenbezogenen Daten.
Dies betrifft insbesondere:
• Kunden
• Veranstalter
• Vereine
• Unternehmen
• Kommunen
• Lieferanten
• Dienstleister
Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang.
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8. Ticketverkauf über Eventim.Light
Für den Verkauf von Eintrittskarten nutzen wir unter anderem die Plattform Eventim.Light.
Bei Ticketkäufen werden personenbezogene Daten durch den jeweiligen Ticketdienstleister verarbeitet.
Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Ticketanbieters.
HRK Event erhält ausschließlich die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten.
Hierzu gehören insbesondere:
• Name
• Vorname
• E-Mail-Adresse
• Ticketinformationen
• Bestelldaten
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9. Zahlungsabwicklung
Soweit Zahlungsdienstleister eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Datenschutzbestimmungen.
Personenbezogene Daten werden nur im Umfang verarbeitet, der für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist.
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10. Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
Während unserer Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Die Aufnahmen erfolgen insbesondere zu:
• Dokumentationszwecken
• Pressearbeit
• Marketingzwecken
• Eigenwerbung
• Social-Media-Beiträgen
• Referenzdarstellungen
Rechtsgrundlage ist regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Unser berechtigtes Interesse besteht in der Außendarstellung unseres Unternehmens sowie der Dokumentation unserer Veranstaltungen.
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11. Veröffentlichung von Bildmaterial
Bild- und Videomaterial kann veröffentlicht werden auf:
• unserer Webseite
• Facebook
• Instagram
• TikTok
• YouTube
• LinkedIn
• Printmedien
• Werbeflyern
• Referenzunterlagen
Betroffene Personen können im Einzelfall der weiteren Nutzung widersprechen, soweit berechtigte Gründe vorliegen.
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12. Referenzkunden und Veranstaltungsreferenzen
Wir behalten uns vor, durchgeführte Veranstaltungen zu Referenzzwecken zu benennen.
Hierbei können insbesondere veröffentlicht werden:
• Veranstaltungsname
• Veranstaltungsort
• Firmenname
• Firmenlogo
soweit keine entgegenstehenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen bestehen.
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13. Website
Beim Besuch unserer Website werden automatisch technische Informationen verarbeitet.
Hierzu können gehören:
• IP-Adresse
• Browsertyp
• Betriebssystem
• Datum und Uhrzeit
• aufgerufene Seiten
Diese Daten dienen der Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs.
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14. Cookies
Unsere Website kann Cookies und ähnliche Technologien verwenden.
Hierzu gehören insbesondere:
• technisch notwendige Cookies
• Analyse-Cookies
• Komfortfunktionen
Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Verarbeitung nur nach vorheriger Einwilligung.
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15. Social-Media-Auftritte
Wir unterhalten Unternehmensprofile auf verschiedenen sozialen Netzwerken.
Bei der Nutzung dieser Plattformen findet eine Datenverarbeitung sowohl durch uns als auch durch den jeweiligen Plattformbetreiber statt.
Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
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16. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich:
• an Dienstleister
• an technische Partner
• an Zahlungsdienstleister
• an Steuerberater
• an Behörden
• an Ticketdienstleister
• an Subunternehmer
soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
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17. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Insbesondere können Aufbewahrungsfristen von 6 bis 10 Jahren bestehen.
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18. Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gegen:
• Verlust
• Manipulation
• unbefugten Zugriff
• unbefugte Offenlegung
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19. Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben insbesondere folgende Rechte:
Auskunftsrecht
Art. 15 DSGVO
Recht auf Berichtigung
Art. 16 DSGVO
Recht auf Löschung
Art. 17 DSGVO
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Art. 18 DSGVO
Recht auf Datenübertragbarkeit
Art. 20 DSGVO
Widerspruchsrecht
Art. 21 DSGVO
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Art. 7 Abs. 3 DSGVO
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20. Beschwerderecht
Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständig ist insbesondere die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes ihres Wohnsitzes oder des Sitzes unseres Unternehmens.
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21. Widerspruch gegen Direktwerbung
Der Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
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22. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder betrieblicher Erfordernisse notwendig wird.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Websitebesuchs oder der Inanspruchnahme unserer Leistungen aktuelle Fassung.
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23. Kontakt Datenschutz
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
HRK Event – Florian Linke
Ferdinand-Stoffel-Str. 12
78345 Moos
Telefon: +49 172 70418902
E-Mail: [email protected]

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HRK Event – Florian Linke
Ferdinand-Stoffel-Str. 12
78345 Moos
Telefon: +49 172 70418902
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hrkevent.de
USt-IdNr.: DE3634270675
Stand: 2026
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen HRK Event, Inhaber Florian Linke, nachfolgend „Auftragnehmer" genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber" genannt.
(2) Die AGB gelten insbesondere für:
a) Vermietung von Veranstaltungstechnik
b) Vermietung von Lichttechnik
c) Vermietung von Tontechnik
d) Vermietung von Veranstaltungszelten
e) DJ-Leistungen
f) Eventplanung und Eventkonzeption
g) Auf-, Abbau- und Betreuungspersonal
h) Verkauf von Verbrauchsmaterialien
i) Durchführung eigener Veranstaltungen
j) sonstige Dienst- und Werkleistungen im Veranstaltungsbereich
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Vereinen, Behörden, Kommunen und juristischen Personen.
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§ 2 Begriffsdefinitionen
(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
(3) Veranstaltung bezeichnet sämtliche durch den Auftragnehmer geplanten, betreuten oder durchgeführten Events.
(4) Mietgegenstände sind sämtliche vermieteten Geräte, Anlagen, Zelte, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien.
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§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande.
(3) Als Textform gelten insbesondere:
• E-Mail
• PDF-Auftragsbestätigung
• digitale Unterschrift
• elektronische Bestätigung
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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§ 4 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus:
a) dem Angebot
b) der Auftragsbestätigung
c) diesen AGB
(2) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
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§ 5 Preise und Vergütung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese gesetzlich auszuweisen ist.
(3) Zusatzaufwendungen werden gesondert berechnet.
Hierzu gehören insbesondere:
• Wartezeiten
• Zusatzfahrten
• Sonderaufbauten
• Zusatzpersonal
• kurzfristige Änderungen
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§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der Veranstaltung.
(2) Maßgeblich ist die auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsfrist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(5) Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten berechtigter Forderungsbeitreibungen.
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§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
(2) Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
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§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
a) Veranstaltungsfläche
b) Stromversorgung
c) Wasseranschlüsse
d) Zufahrtsmöglichkeiten
e) Ansprechpartner vor Ort
f) erforderliche Genehmigungen
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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§ 9 Veranstaltungstechnik
(1) Die überlassene Veranstaltungstechnik ist ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
(2) Eine Veränderung technischer Einstellungen ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
(3) Die Bedienung darf ausschließlich durch eingewiesene Personen erfolgen.
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§ 10 DJ-Leistungen
(1) Der Auftragnehmer darf zur Durchführung geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzen.
(2) Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(3) Ein Anspruch auf die Wiedergabe bestimmter Musiktitel besteht nicht.
(4) Programmanpassungen aufgrund behördlicher Vorgaben bleiben vorbehalten.
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§ 11 Personalgestellung
(1) Gestelltes Personal verbleibt organisatorisch beim Auftragnehmer.
(2) Ein direktes Weisungsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal besteht nur hinsichtlich veranstaltungsbezogener Abläufe.
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§ 12 Vermietung von Equipment
(1) Sämtliche Mietgegenstände verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Eine Untervermietung ist unzulässig.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang.
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§ 13 Haftung für Mietgegenstände
(1) Der Auftraggeber haftet während der Mietdauer vollständig für:
• Verlust
• Diebstahl
• Beschädigung
• Zerstörung
• Vandalismus
(2) Dies gilt unabhängig davon, ob die Schäden durch Besucher, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige Dritte verursacht wurden.
(3) Der Auftraggeber haftet auch für fehlende Zubehörteile.
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§ 14 Rückgabe
(1) Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Ort und Zeitpunkt.
(2) Normale Gebrauchsspuren bleiben außer Betracht.
(3) Reinigungs- und Reparaturkosten können gesondert berechnet werden.
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§ 15 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
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§ 16 Stornierung
(1) Stornierungen bedürfen der Textform.
(2) Es gelten folgende Stornokosten:
a) bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
b) bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
c) bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
d) weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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§ 17 Open-Air-Veranstaltungen und Wetterrisiko
(1) Das Wetterrisiko trägt grundsätzlich der Auftraggeber.
(2) Wetterbedingte Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen aus Sicherheitsgründen einzustellen.
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§ 18 Höhere Gewalt
(1) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
• Sturm
• Hochwasser
• Naturkatastrophen
• Pandemien
• Terrorereignisse
• behördliche Verbote
• Stromausfälle
(2) Während der Dauer der höheren Gewalt ruhen die Leistungspflichten.
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§ 19 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Unternehmer haben erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
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§ 20 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für:
a) Vorsatz
b) grobe Fahrlässigkeit
c) Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
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§ 21 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen.
(2) Die Nutzung darf erfolgen für:
• Eigenwerbung
• Referenzen
• Social Media
• Website
• Printmedien
(3) Berechtigte Interessen Betroffener werden berücksichtigt.
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§ 22 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer darf Kunden, Veranstaltungsnamen und Firmenlogos zu Referenzzwecken verwenden.
(2) Ein Widerspruch ist vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
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§ 23 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.hrkevent.de.
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§ 24 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu.
(2) Das Widerrufsrecht kann bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen mit festem Termin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sein.
(3) Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
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§ 25 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von HRK Event.
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§ 26 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mietbedingungen für Veranstaltungszelte
HRK Event – Florian Linke
Ferdinand-Stoffel-Str. 12
78345 Moos
Telefon: +49 172 70418902
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hrkevent.de
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Stand: 2026
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Veranstaltungszelten, Festzelten, Pagodenzelten, Pavillons, Überdachungen, Zubehörteilen und sonstigen temporären Bauwerken (nachfolgend gemeinsam „Zeltanlagen“ genannt) durch HRK Event.
(2) Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HRK Event.
(3) Entgegenstehende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
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§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die in Angebot, Auftrag oder Auftragsbestätigung bezeichnete Zeltanlage.
(2) Maßgeblich für Umfang, Größe, Ausstattung und Mietdauer sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Vertragsunterlagen.
(3) Abbildungen, Skizzen und Visualisierungen dienen lediglich der Veranschaulichung und begründen keine Beschaffenheitsgarantie.
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§ 3 Vertragsabschluss
(1) Angebote von HRK Event sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
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§ 4 Mietdauer
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
(2) Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe beziehungsweise Fertigstellung des vereinbarten Aufbaus.
(3) Die Mietdauer endet mit dem vereinbarten Abbau oder der Rückgabe der Zeltanlage.
(4) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung von HRK Event.
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§ 5 Aufbau- und Abbauleistungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Aufbau und Abbau ausschließlich durch HRK Event oder durch beauftragte Fachfirmen.
(2) Eigenmächtige Veränderungen durch den Mieter sind unzulässig.
(3) Hierzu zählen insbesondere:
a) Versetzen von Zeltelementen
b) Öffnen tragender Bauteile
c) Entfernen von Ballastierungen
d) Veränderungen an Statik oder Verankerung
e) Anbringen zusätzlicher Konstruktionen
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§ 6 Anforderungen an die Aufstellfläche
(1) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die vorgesehene Aufstellfläche für die geplante Zeltanlage geeignet ist.
(2) Die Fläche muss insbesondere:
a) ausreichend tragfähig sein
b) eben sein
c) frei von Hindernissen sein
d) für Fahrzeuge erreichbar sein
e) ausreichende Arbeitsflächen für den Aufbau bieten
(3) Zusätzliche Aufwendungen aufgrund ungeeigneter Flächen werden gesondert berechnet.
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§ 7 Leitungen und Einrichtungen im Erdreich
(1) Der Mieter ist verpflichtet, vor Beginn der Aufbauarbeiten sämtliche bekannten oder erkennbaren Leitungen offenzulegen.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
a) Stromleitungen
b) Wasserleitungen
c) Gasleitungen
d) Glasfaserkabel
e) Drainagesysteme
f) Bewässerungsanlagen
g) Abwasserleitungen
h) Fundamentreste
(3) Unterbleibt eine entsprechende Information, haftet der Mieter für hierdurch entstehende Schäden.
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§ 8 Genehmigungen
(1) Für öffentlich-rechtliche Genehmigungen ist grundsätzlich der Mieter verantwortlich.
(2) Dies gilt insbesondere für:
a) Sondernutzungserlaubnisse
b) Veranstaltungsanzeigen
c) baurechtliche Genehmigungen
d) Erlaubnisse privater Grundstückseigentümer
(3) Auf Wunsch kann HRK Event unterstützend tätig werden. Hierauf besteht kein Anspruch.
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§ 9 Verkehrssicherungspflichten
(1) Während der Mietdauer obliegt dem Mieter die Verkehrssicherungspflicht für die Zeltanlage.
(2) Der Mieter hat sicherzustellen, dass keine Gefahren für Besucher, Mitarbeiter oder Dritte entstehen.
(3) Notausgänge, Rettungswege und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
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§ 10 Nutzung der Zeltanlage
(1) Die Nutzung darf ausschließlich bestimmungsgemäß erfolgen.
(2) Unzulässig sind insbesondere:
a) Manipulationen an tragenden Bauteilen
b) Beschädigungen der Plane
c) offenes Feuer ohne Genehmigung
d) Lagerung gefährlicher Stoffe
e) Befestigung schwerer Lasten an der Zeltkonstruktion ohne Freigabe
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§ 11 Strom-, Wasser- und Medienanschlüsse
(1) Erforderliche Anschlüsse sind durch den Mieter bereitzustellen.
(2) Die Anschlüsse müssen den geltenden technischen Vorschriften entsprechen.
(3) Schäden aufgrund fehlerhafter Anschlüsse gehen zu Lasten des Mieters.
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§ 12 Wetter- und Witterungsbedingungen
(1) Der Mieter trägt das allgemeine Wetterrisiko der Veranstaltung.
(2) HRK Event übernimmt keine Gewähr dafür, dass Veranstaltungen trotz ungünstiger Wetterbedingungen durchgeführt werden können.
(3) Wetterbedingte Einschränkungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütungsminderung.
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§ 13 Sturm, Gewitter und Extremwetter
(1) Bei Sturm-, Gewitter- oder Unwetterwarnungen hat der Mieter unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
(2) Den Anweisungen von HRK Event ist in Sicherheitsfragen uneingeschränkt Folge zu leisten.
(3) HRK Event ist berechtigt, die Nutzung der Zeltanlage aus Sicherheitsgründen einzuschränken oder zu untersagen.
(4) Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht, soweit HRK Event die Maßnahmen nach sachgerechter Einschätzung zur Gefahrenabwehr ergriffen hat.
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§ 14 Schnee- und Eislasten
(1) Bei winterlichen Witterungsverhältnissen hat der Mieter die Zeltanlage regelmäßig auf Schneebelastungen zu kontrollieren.
(2) Erforderliche Räummaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten.
(3) Für Schäden infolge unterlassener Räummaßnahmen haftet der Mieter.
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§ 15 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden an der Zeltanlage.
(2) Dies umfasst insbesondere:
a) Beschädigungen
b) Zerstörung
c) Diebstahl
d) Verlust
e) Vandalismus
f) fehlende Zubehörteile
g) Schäden durch Besucher
h) Schäden durch Dienstleister
i) Schäden durch unsachgemäße Nutzung
(3) Der Haftungsumfang umfasst auch Folgeschäden und Ausfallkosten.
________________________________________
§ 16 Versicherungen
(1) Der Abschluss einer geeigneten Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
(2) Der Abschluss einer Inventar- oder Mietausfallversicherung wird ebenfalls empfohlen.
(3) HRK Event ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis anzufordern.
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§ 17 Mängel und Beanstandungen
(1) Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Übergabe anzuzeigen.
(2) Während der Mietdauer auftretende Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Eigenmächtige Reparaturen sind nicht zulässig.
________________________________________
§ 18 Rückgabe
(1) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Die Zeltanlage ist vollständig und besenrein zurückzugeben.
(3) Fehlende Teile werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
(4) Notwendige Reinigungs- und Reparaturarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
________________________________________
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
a) Naturkatastrophen
b) Unwetterereignisse
c) Hochwasser
d) behördliche Anordnungen
e) Pandemien
f) Terrorereignisse
g) Kriegseinwirkungen
h) flächendeckende Stromausfälle
(2) Während der Dauer höherer Gewalt ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten.
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§ 20 Haftung von HRK Event
(1) HRK Event haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ferner haftet HRK Event unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HRK Event nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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§ 21 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Es gelten die Datenschutzbestimmungen von HRK Event in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
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§ 22 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen der Sitz von HRK Event.
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§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Besucher-AGB, Hausordnung und Ticketbedingungen
HRK Event – Florian Linke
Ferdinand-Stoffel-Str. 12
78345 Moos
Telefon: +49 172 70418902
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hrkevent.de
USt-IdNr.: DE3634270675
Stand: 2026
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Besucher-AGB, Hausordnung und Ticketbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen von HRK Event sowie für Veranstaltungen, bei denen HRK Event als Veranstalter auftritt.
(2) Mit dem Erwerb eines Tickets, dem Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie der Teilnahme an einer Veranstaltung erkennt der Besucher diese Bedingungen als verbindlich an.
(3) Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des jeweiligen Landesrechts.
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§ 2 Veranstalter
(1) Veranstalter ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben:
HRK Event – Florian Linke
Ferdinand-Stoffel-Str. 12
78345 Moos
(2) Wird eine Veranstaltung gemeinsam mit Dritten durchgeführt, kann der jeweilige Veranstalter auf dem Ticket oder in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen werden.
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§ 3 Ticketverkauf
(1) Der Ticketverkauf erfolgt insbesondere über Eventim.Light oder andere vom Veranstalter beauftragte Vertriebspartner.
(2) Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die beim Kauf angegebenen Daten vollständig und korrekt anzugeben.
(3) Der Weiterverkauf von Tickets zu gewerblichen Zwecken ohne Zustimmung des Veranstalters ist unzulässig.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, Tickets bei Missbrauch, Fälschungsverdacht oder Verstoß gegen diese Bedingungen zu sperren.
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§ 4 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch kommt mit erfolgreichem Abschluss des Ticketkaufs zustande.
(2) Der Besucher ist verpflichtet, sein Ticket bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
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§ 5 Rückgabe und Umtausch
(1) Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.
(2) Soweit die Veranstaltung einen fest terminierten Freizeit- oder Kulturveranstaltungsvertrag darstellt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(3) Gesetzliche Rechte des Besuchers bleiben unberührt.
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§ 6 Veranstaltungsabsage
(1) Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Bereits entstandene Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstige Kosten werden nicht erstattet, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
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§ 7 Veranstaltungsverlegung
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund zu verlegen.
(2) Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
a) behördliche Anordnungen
b) Sicherheitsgründe
c) Krankheit von Künstlern
d) technische Ausfälle
e) höhere Gewalt
(3) Die Information erfolgt über die bekannten Kommunikationskanäle des Veranstalters.
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§ 8 Programmänderungen
(1) Änderungen im Veranstaltungsablauf bleiben vorbehalten.
(2) Künstler-, DJ-, Moderator- oder Programmänderungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte.
(3) Dies gilt nicht bei wesentlichen Änderungen des Veranstaltungscharakters.
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§ 9 Einlass
(1) Der Zutritt erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Identität des Besuchers festzustellen.
(3) Der Besucher hat auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
(4) Der Veranstalter kann den Zutritt verweigern, wenn:
a) Sicherheitsbedenken bestehen,
b) der Besucher offensichtlich alkoholisiert ist,
c) der Besucher unter Einfluss von Betäubungsmitteln steht,
d) gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
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§ 10 Jugendschutz
(1) Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Veranstaltungen mit der Kennzeichnung „ab 18 Jahren" dürfen ausschließlich von volljährigen Personen besucht werden.
(3) Veranstaltungen mit der Kennzeichnung „ab 16 Jahren" dürfen von Besuchern ab Vollendung des 16. Lebensjahres besucht werden.
(4) Minderjährige Besucher im Alter von 16 oder 17 Jahren können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit einer ordnungsgemäßen Erziehungsbeauftragung („Muttizettel") und einer geeigneten Begleitperson zugelassen werden.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
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§ 11 Alkohol und Betäubungsmittel
(1) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
(2) Der Ausschank alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben.
(3) Personen, die erheblich alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
(4) Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
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§ 12 Hausrecht
(1) Das Hausrecht wird durch den Veranstalter sowie dessen Beauftragte ausgeübt.
(2) Den Anweisungen des Veranstalters, des Ordnungspersonals, der Sicherheitskräfte sowie der Rettungsdienste ist unverzüglich Folge zu leisten.
(3) Besucher können bei Verstößen gegen diese Bedingungen vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
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§ 13 Sicherheitskontrollen
(1) Zur Gewährleistung der Sicherheit können Einlasskontrollen durchgeführt werden.
(2) Besucher erklären sich mit entsprechenden Kontrollen einverstanden.
(3) Taschen, Rucksäcke, Behältnisse und mitgeführte Gegenstände können überprüft werden.
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§ 14 Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:
a) Waffen aller Art
b) Messer und gefährliche Werkzeuge
c) Pyrotechnik
d) Feuerwerkskörper
e) Laserpointer
f) entzündliche Stoffe
g) illegale Betäubungsmittel
h) sonstige gefährliche Gegenstände
Der Veranstalter kann weitere Gegenstände aus Sicherheitsgründen untersagen.
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§ 15 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
(1) Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
(2) Verboten sind insbesondere:
a) Gewaltanwendung
b) Sachbeschädigungen
c) diskriminierendes Verhalten
d) Belästigungen anderer Besucher
e) gefährliche Handlungen
f) das Besteigen von Bühnen, Absperrungen oder technischen Anlagen
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§ 16 Ausschluss von Besuchern
(1) Besucher können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Bedingungen verstoßen.
(2) In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
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§ 17 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durch Besucher
(1) Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich erlaubt.
(2) Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten.
(3) Professionelle Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
(4) Der Einsatz von Drohnen ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
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§ 18 Bild- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter
(1) Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
(2) Die Aufnahmen dürfen insbesondere verwendet werden für:
a) Berichterstattung
b) Werbung
c) Social-Media-Kanäle
d) Printmedien
e) Website des Veranstalters
f) Referenzdarstellungen
(3) Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes nimmt der Besucher zur Kenntnis, dass entsprechende Aufnahmen erfolgen können.
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§ 19 Gesundheit und Sicherheit
(1) Besucher nehmen auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil.
(2) Den Anweisungen von Sicherheitskräften und Rettungsdiensten ist Folge zu leisten.
(3) Notausgänge und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
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§ 20 Haftung des Besuchers
(1) Besucher haften für sämtliche von ihnen verursachten Schäden.
(2) Dies umfasst insbesondere Schäden an:
a) Gebäuden
b) Zelten
c) Veranstaltungstechnik
d) Inventar
e) Einrichtungen des Veranstaltungsortes
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§ 21 Haftung des Veranstalters
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
(4) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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§ 22 Höhere Gewalt
(1) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
a) Naturkatastrophen
b) Sturm
c) Hochwasser
d) Pandemien
e) Terrorereignisse
f) Krieg
g) behördliche Verbote
h) großflächige Stromausfälle
(2) In diesen Fällen können Veranstaltungen abgesagt, verlegt oder abgebrochen werden.
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§ 23 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
a) Ticketabwicklung
b) Zugangskontrolle
c) Veranstaltungsorganisation
d) Betrugsprävention
e) Erfüllung gesetzlicher Pflichten
(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von HRK Event unter:
www.hrkevent.de
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§ 24 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand der Sitz von HRK Event.
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§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besucher-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.